826
Complete identifier
HStAD, B 15, 826
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1563 Mai 10
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Friedrich, Wolf d.Ä., Philipp und Wolf d.J., alle Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, bekunden, dass sie auf Grund der Verschuldung ihrer Hintersassen bei den Juden zu Worms mit der Judenschaft daselbst, vertreten durch den Judenbischof Jakob zum Affen, Jakob Rabbi Synagog, Samson zum Bären und Leser zum Wolf, oberste Vorsteher, einen Vergleich des Inhalts geschlossen haben, dass kein Wormser Jude einem Untertan der Kämmerer etwas leihen soll. Marktkäufe sollen jeweils bar abgewickelt werden. Das von den Wormser Juden bei Hochzeiten und Begräbnissen geschuldete Geleitsgeld wird auf 1/2 Gulden, das von allen fremden Juden, die deshalb nach Worms kommen, geschuldete Geld auf 1 Gulden festgesetzt
Sealer
Sealer
Bischof Dietrich von Worms, Aussteller
Formal description
Formal description
Ausf., Perg., von 5 anh. Sg. Nr. 1, 2 und 4 leicht besch., Nr. 3 sehr besch. (Stück abgebrochen) und Nr. 5 abgef.
Descriptors
Descriptors
Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Familie:Friedrich III.
Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Familie:Wolf VII.
Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Familie:Philipp V.
Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Familie:Wolf VIII. (Wolfgang)
Worms, Stadt:Juden:Jakob 'Zum Affen', Judenbischof
Jakob 'Zum Affen', Jude zu Worms, Judenbischof
Worms, Stadt:Juden:Jakob, Rabbi
Jakob, Jude zu Worms, Rabbi
Worms, Stadt:Juden:Samson 'Zum Bären'
Samson 'Zum Bären', Jude zu Worms
Worms, Stadt:Juden:Leser 'Zum Wolf'
Leser 'Zum Wolf', Jude zu Worms
Worms, Hochstift:Bischöfe:Dietrich v. Bettendorf
Verschuldung
Judenbischof
Vergleich
Judenvorsteher
Darlehensverbot
Marktkauf
Hochzeit
Begräbnis
Begräbnisgeld
Information / Notes
Additional information
Additional information
Judaica 826: Friedrich, Wolf d. Ä., Philipp und Wolf d. J., alle Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, bekunden, daß sie aufgrund der großen Verschuldung ihrer Hintersassen bei den Juden zu Worms mit der dortigen gemeinen Judenschaft, vertreten durch den Judenbischof Jakob 'Zum Affen', den Synagogen Rabbi Jakob, die obersten Vorsteher Samson 'Zum Bären' und Leser 'Zum Wolf', einen Vergleich des Inhalts geschlossen haben, daß kein Wormser Jude in Zukunft einem Untertan der Kämmerer etwas leihen soll. Marktkäufe sollen jeweils in bar abgewickelt werden. Das von den Wormser Juden bei Hochzeiten und Begräbnissen geschuldete Geleitgeld soll auf 1/2 Gulden, das von allen zu Begräbniszwecken nach Worms kommenden fremden Juden auf einen Gulden festgelegt werden. - Datierung: 1563 Mai 10 - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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