10/61

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 10/61

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Identification


Title Title
Verordnung: Es ist nicht zulässig, dass Untertanen Orden und geheimen Gesellschaften beitreten. Jede Zugehörigkeit zu solchen Vereinigungen wird unter Strafe gestellt (Ausfertigung drei Mal vorhanden. Die schriftliche Bestätigung vom 18. Mai 1792, dass diese Verordnung weiter bekannt gemacht wurde, liegt bei)
Life span Life span
Darmstadt, 1792 April 28

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