98/8

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 98/8

Case file


Identification


Title Title
Anweisung: Wenn Einsprüche gegen polizeiliche Strafverfügungen und Erkenntnisse in Angelegenheiten der Administrativ-Justiz nicht binnen zehn Tagen erfolgen und nicht binnen vier Wochen die vermeintliche Rechtfertigung eingereicht wird, darf die Vollziehung der in Frage stehenden Maßnahme nicht aufgehalten werden (Ausfertigung sechs Mal vorhanden)
Life span Life span
Gießen, 1824 Januar 24

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