38/20
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 38/20
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Aufgrund der Erfahrung, dass ein Branntweinbrenner, der auch zapft, nicht voll kontrolliert werden kann, wird das Zapfen den Branntweinbrennern verboten
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1818 Mai 22
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
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