36/53

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HStAD, E 3 A, 36/53

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Identification


Title Title
Verordnung: Zu den Tanz-Konzessionszeichen und zur Bezahlung des Konzessionsgeldes nach der neuen Verordnung wird ergänzend mitgeteilt: Das neue Gesetz hebt alle entgegenstehenden älteren auf und die in diesen enthaltenen Exemtionen müssen hiernach eo ipso zessieren (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Life span Life span
Gießen, 1810 Juli 11

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