112/1 (in)

Vollständige Signatur

HStAD, C 4, 112/1 (in)

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1625
Fundstelle (Blatt / Seite) Fundstelle (Blatt / Seite)
S. 0044

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Vor dem Zentgericht Habitzheim wird beurkundet, daß der Jude Salomon zu Habitzheim eine Buße von 4 Gulden 12 Albus zahlen muß, weil er gesagt habe, daß er den Reitern, sofern wieder welche kämen, entgegenreiten wolle und 'selbige den reichen Schelmen heimweißen' wolle. Eine gleiche Summe hat er zu entrichten, weil er dem Juden Daniel aus Reinheim die gekauften Häute eigenmächtig aus dem Haus genommen hat.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pap.; Bucheintrag, 18. Jh.
Deskriptoren Deskriptoren
Habitzheim:Zentgericht
Habitzheim:Juden:Salomon
Salomon, Jude zu Habitzheim
Reinheim:Juden:Daniel
Daniel, Jude zu Reinheim
Zentgericht
Bußgeld
Rindshäute
Viehhandel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Amtsbuch Detailseite anzeigen