1288

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1288

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1494 Juni 9
Original dating Original dating
... der geben ist uff Montag nach Bonifacii archiepiscopi nach Cristi unsers Herrn geburt vierzehenhundert und im vierundneuntzigistem iare

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Ruprecht von Buches, Vormund der Kinder des verstorbenen Kaspar von Buchenau, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bei ihm und den anderen Vormündern das Gut in Kermes (an dem Kesemans) im Amt Bieberstein wieder eingelöst hat. Dieses Gut war den Eltern des Kaspar von Buchenau verpfändet worden. Ruprecht erklärt für sich, die anderen Vormünder und die Erben Kaspars, dass der Abt das Gut mit allen Nutzungsrechten eingelöst hat, so wie es in der darüber ausgestellten Urkunde vereinbart worden war. Ruprecht verzichtet für die genannten Personen auf alle Ansprüche auf dieses Gut gegenüber Abt und Kloster. Die verloren gegangene Urkunde über die Verpfändung wird für ungültig erklärt. Sollten noch Ansprüche gegenüber Abt und Kloster wegen des Guts oder der Verpfändung angemeldet werden, soll dies zu Lasten Ruprechts und der Erben des Kaspar gehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Notation on verso Notation on verso
Die Einlösung der Verpfändung beträgt 50 Gulden.
Sealer Sealer
Ruprecht von Buches
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (zerbrochen)

Representations

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