986

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 986

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1460 Januar 2
Original dating Original dating
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo am Mitwochen vor Epiphanie

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Konrad (Cuntz) Bube und seine Ehefrau Anna bekunden, dass wegen etlicher Verfehlungen Konrads gegenüber dem Kloster Thulba Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, Konrad rechtmäßig gefangengenommen hatte und ihn nun unverletzt freigelassen hat. Sie versprechen, dass Konrad einen Abstand zum Kloster Thulba von zwei Wegmeilen einhalten will. Die Eheleute verzichten auf ihr Haus und Gut in Thulba und überlassen diese dem Abt von Fulda und dem Kloster Thulba. Sollte sich Konrad nicht an seine Urfehde halten, will er sich nach Mahnung in Gewahrsam des Klosters Fulda begeben; die vorliegende Urkunde bleibt trotzdem gültig. Siegelankündigung. Auf Bitte Konrad Bubes besiegeln die Junker Martin von Lütterz (vom Lutharts) und Walter von Mörle genannt Beheim (von Morle genant Behem) die Urkunde. Auf Bitte Anna Bubes besiegelt der Junker Heinrich von Erthal die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Sealer Sealer
Junker Martin von Lütterz
Junker Walter von Mörle genannt Beheim
Junker Heinrich von Erthal
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, drei auf der Rückseite aufgedrückte Papiersiegel (Siegel Nr. 3 beschädigt)

Representations

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