Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 449

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1361 April 16
Originaldatierung Originaldatierung
Gebin zcu Nurenberg an dem nehsten Freitage nach dem Suntage als man singit Misericordia Domini unser reich in dem funifftzenden und des keisertums in dem sybinden iare

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Karl [IV.] verbietet Markgraf Friedrich [III., der Strenge] von Meißen, Markgraf Balthasar von Meißen und Landgraf Heinrich [II.] von Hessen unter Androhung von Huldverlust, die Männer, Diener und Untersassen Heinrichs [von Kranlucken], Abt von Fulda, Kanzler der Kaiserin Anna und Geheimer Rat, die dieser auf Befehl Karls zum Nutzen des Reichs und eines allgemeinen Friedens wegen Räuberei strafen soll und die sich ihm entziehen wollen, aufzunehmen, zu schützen oder zu verteidigen. Vielmehr sollen sie Heinrich mit allem in ihrer Macht stehenden bei seiner Aufgabe unterstützen. Zuwiderhandelnde werden vor den Reichsfürstenrat gebracht. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften Unterschriften
(per dominum cancellarium Conradus de Meidberg)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel (fehlt)
Druckangaben Druckangaben
Regest: RI VIII, Nr. 3649; Regest: Urkundenregesten zur Tätigkeit des Hofgerichts 8, Nr. 166

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