Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 46

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1330 Juli 23 Hagenau
Originaldatierung Originaldatierung
Geg. Zu Hagenawe des montags vor sand Jacobs tag 1330, im 16. Jahre des Reiches und im 3. des Kaisertums

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Ludwig gestattet dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen wegen seiner dem Reiche erwiesenen und noch zu erhoffenden Dienste zu Darmstadt eine Stadt mit Mauern und Gräben zu errichten und dortselbst dienstags einen Wochenmarkt zu halten. Er gewährt ihm für die Stadt Darmstadt ferner einen fünftägigen Jahrmarkt, der vom 6. bis 10. September dauern soll, und verleiht ihm dafür wie für den Wochenmarkt Rechte, Freiheiten, Gewohnheiten und Marktrecht von Frankfurt. Er gebietet allen bei Verlust seiner Huld, den Grafen in diesen Freiheiten nicht zu beeinträchtigen; wer es trotzdem tut, wird mit 50 Pfund Gold straffällig, die halb in die kaiserliche Kammer und halb an den Grafen fallen sollen
Siegler Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf. Darmstadt (vorher Samtarchiv Schubl. 22, 20). Rv.: 1. (spätes 14. Jh.): libertas in Darmstadt. 2. (um 1430): registrata. Mit besch. Sg. mit Rücksg. an grün-rosa Seidenfäden
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Schubl. 22, 27 - Kopie (15. Jh.), restauriert; Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 58; Stadtrechtsverleihung Darmstadt
Druckangaben Druckangaben
Wenck I Urkundenbuch 188.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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