Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 26

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1309 März 5

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Erkenger v. Frankenstein bekundet: Weisen Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen und dessen Erben rechtens nach, dass das Haus Frankenstein von ihnen zu Lehen ging oder geht, so ist seine Verpflichtung gegenüber Graf Eberhard v. Katzenelnbogen als Burgmann v. Frankenstein hinfällig, das dann auch nicht mehr dessen offenes Haus sein soll. Die 20 Pfund Heller, die er dem Grafen Eberhard v. seiner jährlichen Gülte zu Eberstadt für die 200 Pfund Heller aufgetragen hat, welche er von ihm für dieses Burglehen erhalten hat, sollen in diesem Fall der Graf und seine Erben solange alljährlich erhalten, bis sie von Erkenger die 200 Pfund zurückhaben Geben 1309 an der miteavuchen nach deine, das der merke waß angegangen.
Siegler Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf. Frankenstein. Rv. (spätes 15. Jh.) : Erkinger v. Franckenstein. Mit Sg.
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Kasseler Repertorium II S. 11.
Druckangaben Druckangaben
Baur, Hess. Urkk. 1, 342 (zu März 6).

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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