124/17

Vollständige Signatur

HStAD, A 5, 124/17

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Darmstadt 1568 Februar 2

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Hessen-Darmstadt

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Lehenrevers des Heinrich Groschlag sowie der Vormünder des Sohnes seines verstorbenen Bruders Philipp für die inserierte Urkunde des Landgrafen Georg I. von Hessen-Darmstadt: Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt belehnt Heinrich von Groschlag sowie ihn, Amtmann Wilderich von Walderdorf zu Bischofsheim Bischoffshain und Johann Wolf von Sponheim zu Bacharach als Vormünder des Sohns Heinrich Philipp des verstorbenen Philipp Groschlag mit 15 Gulden Geld von der Bede zu Roßdorf, wiederlöslich mit 300 Gulden, die auf Eigengüter in der Grafschaft Katzenelnbogen zu belegen sind, als Mannlehen belehnt hat. Er gestattet ihnen, die 300 Gulden an ihrem Haus zu Messel zu verbauen und dann zu widerlegen. Haus und Schloss zu Messel soll dann Offenhaus des Landgrafen sein.
Siegler Siegler
Siegelankündigung des Heinrich Groschlag zugleich für die Vormünder.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, mit angehängtem stark beschädigten Siegel.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen