10821

Complete identifier

HStAM, Urk. 85, 10821

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1530 Mai 18
Original dating Original dating
Mittwoch nach Cantate

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
In der Streitsache zwischen Graf Philipp dem Älteren von Waldeck und seiner Frau Anna einerseits, Hildebrand und Johann Gaugrebe von Goddelsheim andererseits über die Pfandschaft bzw. Auslösung des Dorfs Goddelsheim samt Brüngeringhausen (Brengerinchusen), des Zehnten vor Goddelsheim und des Schlosses Nordenau (Norderna), die von Landgraf Philipp von Hessen, Statthalter und Räten zu Kassel zu gütlicher Verhandlung überwiesen ist, haben diese mit den Gesandten des Grafen und den Gaugreben folgendes vereinbart: Das gräfliche Ehepaar zahlt am Sonntag nach dem Veitstag auf dem Rathaus in Korbach die Pfandsumme in Höhe von 391 Mark Silber = 3128 Gulden Frankfurter Währung, wogegen die Gaugreben ihm Goddelsheim samt dem Zehnten und Brüngeringhausen abtreten unter dem Vorbehalt, dass die rückständigen Strafgelder und Abgaben ihnen noch zustehen und gegebenenfalls mit Hilfe der neuen Besitzer für sie eingetrieben werden. Betreff Nordenau ist keine gütliche Einigung erzielt worden, das soll auf dem Rechtswege durch den Landgrafen entschieden werden.
Signatures Signatures
Nusbicker.
Sealer Sealer
Adolf Rau zu Holzhausen, Statthalter zu Kassel.
Formal description Formal description
Or., Papier, aufgedrücktes Siegel, deutsch.

Representations

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