121

Complete identifier

HStAM, Urk. 29, 121

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Entscheidung Kaiser Karls IV. in den Auseinandersetzungen zwischen Abt Hermann von Helmarshausen und seiner Bürgen auf der einen und Hermann von Gladebach und Heinrich von Rusteberg auf der anderen Seite.
Dating Dating
1377 November 1
Original dating Original dating
indictione quintadecima kalendas novembri regnorum nostrorum anno tricesimosecundo imperii vero vicesimotertio
Former identifier Former identifier
A II, Kloster Helmarshausen

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Kaiser Karl IV. nimmt die Klage des Abtes Hermann von Helmarshausen entgegen, wonach der Ritter Hermann von Gladebach und der Edelknecht Heinrich von Rusteberg mit ihren Helfershelfern am 30. Dezember Hand an den Abt legten und ihn auf die Burg Arnstein in Fesseln gefangen hielten. Widukind von Falkenberg und Arnold von Portenhagen als Bürgen des Abtes befreiten diesen, indem sie mit den Räubern die Absprache trafen, der Abt werde 60 Mark zahlen und die Urfehde schwören, sich für das erlittene Unrecht nicht zu rächen. Darüber sollte der Abt nach einer von Heinrich von Rusteberg gesiegelten Notiz zwei Urkunden ausstellen. Weiter sollten aber der Abt und die Bürgen zu nichts verpflichtet sein. Die Räuber nahmen zwar zum festgesetzten Termin, am Mittwoch nach Ostern (1. April), die Urkunden entgegen, schickten sie aber nach drei Tagen zurück und versuchten, vom Abt ein noch höheres Lösegeld zu erpressen, indem sie verbreiteten, der Abt sei eidbrüchig geworden, obwohl offenkundig war, dass er und seine Bürgen sich an die Absprache gehalten hatten. Der Kaiser erklärt nach Beratung mit den Fürsten und Großen des Reichs, dass die Räuber bei ihrer Tat gegen geistliches und weltliches Recht verstoßen haben. Er spricht, da feststeht, dass der Abt und die Bürgen die Bedingungen der Absprache einhielten, diese von jeder weiteren Verpflichtung frei und nimmt den Abt und die Bürgen gegen die Anschuldigungen der Räuber in Schutz.
Sealer Sealer
Aussteller
Formal description Formal description
Ausf. Perg., Latein, angehängtes Siegel fehlt
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Druck: Archiv f. Ges. u. Altertumskunde Westphalens, ed. P. Wigand, Bd. 3, H. 3, S. 199-201 (Druck fehlerhaft)

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