1562
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1562
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1552 September 16
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen zuo der Thann denn XVI Septembris anno tausent funfhundert unnd im zwey und funfzigistenn iare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Die Brüder Eberhard von der Tann und Christoph (Christoffel) von der Tann bekunden, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, ihnen, ihren Brüdern und Vettern das Halsgericht in der Zent Tann für zehn Jahre übertragen hat. Dies belegt eine Urkunde. Jetzt hat der Abt gebeten, ihm eine Reversurkunde auszustellen. Dies ist bisher nicht geschehen, weil neben den Ausstellern auch deren Vetter Johann (Hans) Wolf von der Tann das Halsgericht übertragen wurde und in der erbetenen Reversurkunde steht. Johann aber will das Halsgericht nicht gemeinsam mit seinen Vetter verwalten. Deshalb versichern die Aussteller, dass sie den Revers ausstellen und besiegeln werden, sobald der Name ihres Vetters entfernt worden und die Urkunde neu geschrieben ist. Siegelankündigung. Handlungsort: Tann [in der Rhön]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Siegler
Siegler
Eberhard von der Tann, Christoph von der Tann
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel
Repräsentationen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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