98/55
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HStAD, E 3 A, 98/55
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Anweisung: Es ist nicht zulässig, dass Juden, die ein Patent für den Hausierhandel haben, sich an bestimmten Orten für längere Zeit niederlassen und sogar Lager einrichten. Es ist von den Behörden darauf zu achten, dass die Juden nach 14 Tagen Aufenthalt weiterziehen und ihre gesamte Ware dabei mitnehmen
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Darmstadt, 1826 Oktober 19
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