Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 59/44

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Wer die am 25. Januar 1769 bzw. 12. Juli 1770 wiederholt aufgegebene Trauerordnung nicht einhält, wird bestraft. Wer im Übertretungsfalle als Nachbar usw. das Vergehen sieht und nicht anzeigt, muss das Vergehen aus seiner Tasche bezahlen
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1774 April 28

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Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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