34/74
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 34/74
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Es wird angeordnet, dass Untertanen sowohl evangelischer als auch katholischer Konfession sich an dem Orte verehelichen können, wo sie ihren ständigen Wohnsitz nehmen wollen. Soll die Trauung an einem anderen Orte stattfinden, so sind die erforderlichen Dispensationen, die Erteilung der Dimissorialien und Entrichtung der Stolgebühren notwendig (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1860 Juli 3
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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