17/35

Complete identifier

HStAD, A 2, 17/35

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1294 November 2
Original dating Original dating
D. 1294 fer. 3 p. fest. omn. Sanct.
Former identifier Former identifier
A 2 Bingen, 1294-11-02

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Bingen, Stift

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Bingen: Die Richter des Mainzer Stuhles bestätigen, daß das Binger Bürgerehepaar Emelrich und Elisabeth Klage vor ihnen geführt hat darüber, dass die Richter und Schöffen des weltlichen Gerichts von Bingen nicht erlaubt hätten, dass das Ehepaar seine ehelichen Kinder, seien sie geistlich oder weltlich, zu Erben einsetze. Dagegen hat nunmehr das Ehepaar gemeinsam und ungezwungen seinen Willen vor den Mainzer Richtern dahingehend erklärt, dass ihre gesamten Mobilien und Immobilien ihren ehelichen Kindern, gleich welchen Standes, zu gleichen Teilen zufallen sollen. Die Erblasser erklären diese Verfügung als unumstößlich und begeben sich ausdrücklich jeden kanonischen und bürgerlichen Rechts, jemals eine Änderung herbeizuführen
Formal description Formal description
ein Siegel

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Urkunde Show details page