198/1

Complete identifier

HStAD, A 2, 198/1

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Ludolf, Abt des Kl. Hornbach, bekundet, daß er, um zukünftigen Streit zw. seinen nachfolgenden Äbten und den Schultheißen von Osthofen (-hoven) um die Rechte des Schultheißen im Hof des Kl. zu vermeiden, die Rechte des Schultheißen und des Abtes hat niederschreiben lassen, die er gemäß dem Spruch der Schöffen so akzeptiert hat, wie sie seit alters bestehen. In Osthofen gibt es 15 zinspflichtige Huben, wovon der jeweilige Schultheiß, der den Hof des A leitet (preest), kraft seines Amtes alle zwei Jahre dem Abt 105 Mark (talentum), an Ostern und an St. Remigiustag [Okt. 1] präsentiert, entweder vor der Mahd (messio) oder vor der Weinlese. Den Mönchen von St. Pirmin, den Brüdern des A., soll er qua Amt alle 2 Jahre, jeweils an Palmsonntag oder St. Pirminstag [Nov. 3], 10 Sch. als Besserung ihres Fischbestands überreichen. Beim Mähen des Getreides soll er mit dem Wagen des Abtes und etlichen seiner Diener anwesend sein, damit er den Rest, der nachts vom Zehnten außerhalb dazukommt, sowohl mit den Dienern des Abtes als auch mit eigenen Dienern bewachen kann. Bei der Weinernte soll er dafür sorgen, daß vom Zehnten oder anderen nicht zufällig etwas weggenommen wird, beim Mähen der Ernte soll er 2 Bündel als Futter [Viehfutter?] erhalten. Wenn der Schultheiß eine Wache an dem Ort gen. 'Rutal' [Ruotal?] einsetzt, soll er für seinen eigenen Gebrauch reichlich vom Getreide- und Weinzehnten in seinen Besitz überführen. Von allem, was von den zum Hof gehörigen Gütern verkauft wird, gibt der Verkäufer dem Schultheiß für die Besitzaufgabe (resignatio) 6 d, der Käufer gibt dem Abt 12 d für die Übernahme (susceptio). Der Schultheiß soll überdies aus dem Zins des Wormser Ertrags 10 Sch. 2 Wagen den 6 Knechten [Ochsentreibern?] und ihren Frauen geben; dem Schultheißen selbst sollen jährlich 24 M aus dem Zehnten der Priester gegeben werden. Dazu soll er mit Zustimmung des Abtes oder Probstes 5 Diener des Hofes, einen Aufseher (magistrum operis), einen Gärtner, den [Verkünder ? (preconem)] und 2 Ochsentreiber einsetzen.
Dating Dating
1153 April 28
Original dating Original dating
1153 iiii. kalendas Maii
Former identifier Former identifier
A 2 Osthofen, 1153-04-28

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Worms, Domstift

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Osthofen: Litera Lutolfi Abbatis Hornbacensis super juribus Sculteti in Osthofen
Attestors Attestors
Die Brüder von St. Pirmin: Gerualcus, Probst, Geinrich Roggelin, 'Hemedicus'. Die Kanoniker von St. Fabian: Helias, Probst, Boppo, Ulrich, Swigger, Schultheiß, Siegfried, Prietser und Pastor in Osthofen, Duto, sein Bruder, Wigfried, Schultheiß, Swigger, Heinrich
Sealer Sealer
A
Formal description Formal description
Ausf., Perg, anh. Sg. besch. u. verbl.
Printing specifications Printing specifications
Druck: Baur, Hess. Urkk. Bd. 2, Nr. 8, S. 18-20.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page