312
Complete identifier
HStAD, B 3, 312
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1430 Januar 6
Original dating
Original dating
Geben under mym ingesiegel a. etc. 30 in die epiphanie domini
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Hans v. Wolfskehl schreibt an Graf Johann v. Katzenelnbogen, dass in ihren Streitigkeiten wegen seiner Lehen von den gräflichen Mannen und Burgmannen ein Urteil nach Ausweis der Urkunde gefällt worden sei, dem er von seiner Seite aus Genüge getan habe. Er bitte ihn nunmehr, die ihm und seinem verstorben Vater erwachsenen Schäden und vorenthaltenen Einkünfte vom Landgericht am Hohlen Galgen, zu Erfelden und Goddelau, so wie er sie von ihm vor den gräflichen Mannen gefordert und gewonnen habe, zu den ihm zustehenden beiden Teilen auszurichten und ihm das Gericht und die beiden Dörfer zu seinem genannten Anteil wieder zu öffnen und ihm zu deren Besitz zu verhelfen, nachdem er durch das gräfliche Verbot davon ausgeschlossen gewesen sei
Formal description
Formal description
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen. Rv. (um 1435): 1a littera et responsio ; Glzt. Kopie Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Nachtr. K. Akten Band 3; stark moderbeschädigt
Printing specifications
Printing specifications
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3460
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |