Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 312

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1430 Januar 6
Originaldatierung Originaldatierung
Geben under mym ingesiegel a. etc. 30 in die epiphanie domini

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Hans v. Wolfskehl schreibt an Graf Johann v. Katzenelnbogen, dass in ihren Streitigkeiten wegen seiner Lehen von den gräflichen Mannen und Burgmannen ein Urteil nach Ausweis der Urkunde gefällt worden sei, dem er von seiner Seite aus Genüge getan habe. Er bitte ihn nunmehr, die ihm und seinem verstorben Vater erwachsenen Schäden und vorenthaltenen Einkünfte vom Landgericht am Hohlen Galgen, zu Erfelden und Goddelau, so wie er sie von ihm vor den gräflichen Mannen gefordert und gewonnen habe, zu den ihm zustehenden beiden Teilen auszurichten und ihm das Gericht und die beiden Dörfer zu seinem genannten Anteil wieder zu öffnen und ihm zu deren Besitz zu verhelfen, nachdem er durch das gräfliche Verbot davon ausgeschlossen gewesen sei
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen. Rv. (um 1435): 1a littera et responsio ; Glzt. Kopie Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Nachtr. K. Akten Band 3; stark moderbeschädigt
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3460

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen