1616
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1616
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1568 Januar 22
Original dating
Original dating
Gescheenn und gebenn Donnerstags nach Sebastiani denn zwenn unnd zwainigstenn monnats Ianuarii nach Christi unnsers lieben Herrenn unnd ainigen Heylanndts gepurth funffzehenn hundertt unnd im acht unnd sechzigistenn iare
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die Witwe Amalia (Amelia) von Schletten geborene Küchenmeister, bekundet, dass sie mit Zustimmung ihrer Kinder, Reinhard von Schletten, Johann Christoph (Hans Christoffs) von Schletten und Amalia (Amelia) von Schletten dem [Philipp Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, folgende Lehen des Klosters, die sie von ihrem verstorbenen Vater, Heinrich Küchenmeister in [Bad] Orb (Orba), geerbt hat, verkauft hat: die Engelsburg bei Neuhof (Newenhoff) mit allem Zubehör; ein Fischteich oberhalb Neuhof; alle Einkünfte der Engelsburg in Form von Geld, Hafer, Sommerhähnen, Fastnachtshühnern, Festbroten (schonbroten) und Käsen; alle zu der Engelsburg gehörenden Dienste; alle Zinse, Gefälle und Rechte in Neuhof; alle Einkünfte der im Amt Neuhof gelegenen Orte Büchenberg (Buchenbergk), Oberkalbach (Obernn Kalba), Mittelkalbach, Rückers und Rommerz mit den dazu gehörenden Rechten. Alle Lehen werden in dem Umfang verkauft, wie sie sie zuletzt von Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Abt von Fulda, als Lehen empfangen hat. Sie verspricht durch ihren Obmann, dass alle Lehen unbelastet, unverpfändet und nicht als Morgengabe vergeben sind. Die Lehen sind für 3000 Gulden guter, genehmer Gulden Frankfurter Währung an den Abt verkauft worden. Das Geld hat Amalia vor Erstellung der Urkunde bar erhalten und sagt den Abt von der Zahlung der Kaufsumme los. Sie verzichtet für sich und ihre Erben auf alle Rechte an den verkauften Lehngütern, weist den Abt in deren Besitz ein und übergibt ihm die Urkunden und Register der Lehngüter; falls sich noch weitere Urkunden oder Register auffinden, will sie diese Abt und Kloster ohne Widerspruch zukommen lassen. Sie entbindet alle von dem Verkauf betroffenen Untertanen, die ihr verpflichtet sind, von ihren Eiden und Gelübden, und weist sie an, künftig Abt und Kloster die schuldigen Dienste zu leisten. Sie verspricht für sich und ihre Erben, sich an alle in der Urkunde genannten Regelungen uneingeschränkt zu halten, leistet Währschaft und will zukünftig mit keinerlei Recht gegen den Verkauf der genannten Güter vorgehen; sie verzichtet auf eine nachträgliche Erhöhung des Kaufgeldes und auf die Anwendung des Benefitium Senatus Consultum Velleianum. Siegelankündigung. Amalia von Schletten bittet ihren Schwager, Johann (Hanns) Georg von Erthal, die Urkunde für sie zu besiegeln; er besiegelt die Urkunde, jedoch ohne Schaden für sich und seine Erben. Reinhard, Johann Christoph und ihre Schwester Amalia bekunden für sich und ihre Erben, dass der Verkauf mit ihrem Wissen und ihrer Zustimmung getätigt worden ist. Sie verzichten auf alle Rechte an den verkauften Lehngütern und beschwören bei ihrer adeligen und jungfraulichen Ehre, mit keinerlei Recht gegen den Verkauf vorzugehen; Amalia verzichtet zusätzlich auf die Anwendung des Benefitium Senatus Consultum Velleianum. Siegel- und Unterfertigungsankündigung von Reinhard von Schletten und Johann Christoph von Schletten. Auf die Bitte ihrer Schwester Amalia besiegeln die Brüder die Urkunde für sie. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Signatures
Signatures
(Reinhardt von Schletten subscripsi / Hans Crystoffell vonn Schlettenn)
Sealer
Sealer
Johann Georg von Erthal, Reinhard von Schletten, Johann Christoph von Schletten
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Information / Notes
Additional information
Additional information
Das Senatus Consultum Velleianum ist ein Senatsbeschluss des 1. Jahrhunderts nach Christus, der die Geschäftsfähigkeit von Frauen zu ihrem eigenen Schutz einschränkt; zur Rezeption im Mittelalter Lehner, Senatus Consultum Velleianum.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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