2308
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2308
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1753 Januar 31
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum Rome apud sanctam Mariam Maiorem sub annulo piscatoris die XXXI Ianuarii MDCCLIII pontificatus nostri anno decimotertio
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Papst Benedikt XIV. teilt Amand [von Buseck], Bischof [und Abt] von Fulda, mit, dass künftig den Äbten, welche nicht mit der bischöflichen Würde ausgestattet sind, ein Weihbischof (constituendi episcopum abbati suffraganeum) an die Seite gestellt werden soll. Nach der Beilegung des Streits zwischen dem Kloster Fulda und dem Bistum Würzburg durch Errichtung des Bistums Fulda soll nun eine Unstimmigkeit beigelegt werden, die in dem Fehlen eines Weihbischofs des Bistums Fulda ihre Ursache hat. Zur Förderung des Gottesdienstes hat der Papst Stifts- und Kathedralkirchen den Gebrauch von Pontifikalkleidung gestattet. Dies ist für Äbte ohne den Rang eines Bischofs nicht üblich. Der Papst gestattet es aber den Fuldaer Äbten. Der Bischof von Fulda soll wie seine Dekane und Pröpste (decanum scilicet et prepositos capitulares tuos), die er mit äbtlicher Kleidung ausgezeichnet hat (quos abbatiali ornatu ditavimus), die Disziplin einhalten und den Gottesdienst fördern. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Ut ad abbatialem istam ecclesiam. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Rückvermerk
Rückvermerk
(Venerabili fratri Amando episcopo et / abbati Fuldensi [Außenadresse]).
Unterschriften
Unterschriften
(Caietanus Amatus)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Fischerringsiegel (beiliegende Fragmente, mit Kordel und Metallabdeckung)
Druckangaben
Druckangaben
Richter, Urkunden, S. 159 f., Nr. 1.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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