187
Complete identifier
StadtA WZ, A1-A, 187
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Das Stift Wetzlar sowie die Meisterin und den Konvent des Klosters Altenburg (Aldinburg) beurkunden, dass Adelheid (Alheydis), Witwe des ehemaligen Wetzlarer Schöffen Johann Beyer, den neu errichteten Peter- und Paulsaltar in der Wetzlarer Kirche mit einer Rente von 9 Malter Korn aus Gütern in Hörnsheim (Herlisheim) dotiert. Der Vikar des Altars soll an den täglichen Präsenzen teilnehmen. Zusätzlich vermacht sie 4 Mark Rente, u. a. aus Häusern in Wetzlar, zur Verteilung an die Stiftsherren und -vikare. Die Kollatur bleibt zunächst bei ihr und ihrem Sohn Johannes, danach bei Dechant und Kapitel. Der erste Inhaber des Altars ist der Gelehrte Guntram. Die Urkunde wird vom Stift Wetzlar und dem Kloster Altenburg (Aldinburg) besiegelt.
Dating
Dating
1329 Juni 2
Original dating
Original dating
"1329 feria sexta post sextum ascensionis domini"
Reference number
Reference number
StadtA WZ, U 187
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Das Stift Wetzlar sowie die Meisterin und den Konvent des Klosters Altenburg (Aldinburg) beurkunden, dass Adelheid (Alheydis), Witwe des ehemaligen Wetzlarer Schöffen Johann Beyer, aus Sorge um das Seelenheil ihres verstorbenen Manns den neu errichteten Peter- und Paulsaltar in der Wetzlarer Kirche mit einer Rente von 9 Malter Korn aus Gütern in Hörnsheim (Herlisheim) dotiert, die sich im Besitz eines Gerhard Crebiz befinden. Der Vikar des Altars soll an den täglichen Präsenzen sowie den kanonischen Stunden und Gottesdiensten regelmäßig teilnehmen. Für die Verteilung unter den Stiftsherren und -vikaren stiftet sie zusätzlich eine Rente von 4 Mark, die der Kämmerer einziehen und verteilen soll. Diese setzt sich zusammen aus 2 Mark, die aus einem Haus in Wetzlar stammen, das einst Heynkelo Gebur bewohnte, sowie 4 Schillingen aus einem weiteren Haus außerhalb der Husirporte. Eine Mark dieser Summe ist für ihr eigenes Anniversar bestimmt, wobei eine halbe Mark der bisherigen Summe für das Anniversar ihres verstorbenen Gatten hinzugefügt wird. Eine weitere halbe Mark ist für das Anniversar ihrer verstorbenen Mutter Alheydis vorgesehen.
Die Präsentation des Altars bleibt zu Lebzeiten bei der Ausstellerin, danach bei ihrem Sohn Johannes. Nach dem Tod beider fällt das Patronatsrecht an den Dechanten und das Kapitel. Als ersten Altarinhaber bestimmt sie den Gelehrten Guntram, der nach seiner Priesterweihe und der ersten Messfeier die Präsenzen erhalten soll. Die Urkunde wird durch besiegelt.
Die Präsentation des Altars bleibt zu Lebzeiten bei der Ausstellerin, danach bei ihrem Sohn Johannes. Nach dem Tod beider fällt das Patronatsrecht an den Dechanten und das Kapitel. Als ersten Altarinhaber bestimmt sie den Gelehrten Guntram, der nach seiner Priesterweihe und der ersten Messfeier die Präsenzen erhalten soll. Die Urkunde wird durch besiegelt.
Sealer
Sealer
Stift Wetzlar, Äbtissin und Konvent des Klosters Altenburg (Aldinburg).
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, Latein, 2 abhängende Siegel, davon: 1 Siegel fehlt, 1 Siegel leicht beschädigt
Literature
Literature
Wetzlarer Urkundenbuch Band 2, Nr. 372, S. 179.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page |