Vollständige Signatur

HStAD, C 1 A, 67 K4

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
[1365 September]
Bestellsignatur Bestellsignatur
HStAD, Best. C 1 A, Nr. 67
Fundstelle (Blatt / Seite) Fundstelle (Blatt / Seite)
Nr. 67, p. 20

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, daß er die Juden zu Bingen derart gefreit habe, daß er ihnen seinen Viztum Ulrich im Rheingau gegeben habe, so daß derjenige, der sich zu beklagen habe, dies vor dem gen. Viztum tun solle, oder vor dem, den dieser an seiner Statt setzt. Er gebietet zugleich den Pfarrern zu Bingen, daß sie keinen dem entgegenstehenden Ladbrief entgegennehmen oder exequieren. Er gebietet auch den Bürgern der Stadt den Schutz der daselbst wohnenden Juden.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Papier, Abschrift (18. Jh.)
Deskriptoren Deskriptoren
Mainz, Erzstift:Erzbischöfe:Gerlach v. Nassau
Bingen:Juden
Kronberg, Herren v.:Ulrich, Viztum im Rheingau
Rheingau:Viztume:Kronberg, Ulrich v.
Judenprivileg
Gerichtsstandsprivileg
Ladbrief
Schutzbrief

Informationen / Notizen


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Judaica

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