6 K1

Complete identifier

HStAD, C 1 A, 6 K1

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
[1414 Oktober ?]
Reference number Reference number
HStAD, Best. C 1 A, Nr. 6
Place of finding (sheet / page) Place of finding (sheet / page)
Nr. 6, p. 451-452

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
König Sigmund bekundet, daß er den Juden der elsässischen Reichsstädte [Colmar, Hagenau, Kaysersberg, Mülhausen, Münster im Gregoriental, Oberehnheim, Rosheim, Schlettstadt, Türkheim und Weißenburg] die bisherigen Privilegien bestätigt habe. Besonders hat er ihnen gewährt, daß man ihre Schuldforderungen bezahlen solle, und daß sie ihre Pfänder nach Jahresfrist verwerten dürfen, daß sie zu Wasser und zu Land Geleitschutz gleich Christen genießen sollen, daß sie dort außer denen, die die Kaiser und Könige aufgesetzt haben, keine Zölle zahlen brauchen. Da sie in des Königs und des Reiches Kammer gehören, sollen sie gegen diese Freiheit nicht verurteilt oder in Eigen genommen werden. Außerdem sollen die Juden vor kein Landgericht geladen werden, sondern nur vor die weltlichen Gerichte, in denen sie gesessen sind. Sie sollen einen bestimmten Eid zu schwören haben 'auf Moysis buch [...] mit solchen wortten, als ihme Gott helffe bey der ehe, die Gott gab auf dem berg Sinai und nicht anders' und daß sie schließlich nur mit unversprochenen Christen und Juden überführt werden dürfen.
Formal description Formal description
Papier, Abschrift 1530 August 12, Nr. 1224
Descriptors Descriptors
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Sigmund v. Luxemburg
Elsaß:Reichsstädte
Hagenau:Juden
Kaysersberg (Elsaß):Juden
Colmar:Juden
Mülhausen (im Elsaß):Juden
Münster im Gregoriental:Juden
Oberehnheim:Juden
Rosheim:Juden
Schlettstadt:Juden
Türkheim im Elsaß:Juden
Weißenburg im Elsaß:Juden
Elsaß:Juden
Judenprivileg
Geleitschutz
Zollbefreiung
Kammerknechtschaft
E:Gerichtsstandsprivileg
Judeneid
Beweisregel
Zeugnisrecht
Thora

Information / Notes


Additional information Additional information
Judaica

Representations


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