2167
Vollständige Signatur
HHStAW, 1, 2167
Zivilprozessakte
Identifikation (Prozessakte)
Titel
Titel
Wilhelm Graf von Wied, Runkel und Isenburg gegen Heinrich Graf von Sayn, Hachenburg
Laufzeit
Laufzeit
(1502-) 1597-1603
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit des peinlichen Verfahrens des Schöffengerichtes zu Hachenburg gegen den wiedischen Leibeigenen Johann Alers, der, gebürtig und wohnhaft zu Selters, in Selters verhaftet, vom saynischen Rentmeister zu Altenkirchen Johann Brinck nach vorausgegangener Haft und Folter vor dem Schöffengericht angeklagt und, ohne dass Alers einen Verteidiger hätte nehmen können, unter mehrfachen Verstößen gegen die CCC zum Tode verurteilt und vor den Toren Hachenburgs enthauptet worden war, da nicht nur das Strafverfahren rechtsfehlerhaft war, sondern Selters im Bann Maxsain, als zum Vest Rückeroth gehörig, unter der ausschließlichen Hochgerichtsbarkeit des Klägers steht und der Beklagte im fraglichen Gebiet nur Hofrechte geltend machen kann, mithin keine Gerichtsbarkeit über den Hingerichteten hatte, wohingegen nach Einlassung des Beklagten der Bann Maxsain unter der Landeshoheit, somit auch unter der peinlichen Gerichtsbarkeit des Beklagten stand, Anspruch auf Zahlung einer Summe von 6000 fl. wegen Verletzung der Gerichtsbarkeit des Klägers und wegen der Hinrichtung eines wiedischen Leibeigenen (unvollständig)
Vermerke
Enthält
Enthält
Quad. 5, 6: Weistümer für Rückeroth (1502, 1553)
Darin auch
Darin auch
Quad. 7: Lageplan betr. Landes- und Gerichtsbezirksgrenzen im Bann Maxsain (koloriert 1597)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | Duplikatfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |