18/2 (in)
Complete identifier
HStAD, O 1 A, 18/2 (in)
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1555 Februar 25
Original dating
Original dating
Montag nach Mathie
Place of finding (sheet / page)
Place of finding (sheet / page)
S. 0012
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Schultheiß und Schöffen des Gerichts Abenheim an Stettmeister, Bürgermeister und Rat der Stadt Worms: Wie sich aus beigefügtem Zettel ergebe, haben sie sich bei Wolf Lauer über dessen Schulden bei dem Juden Jakob 'Zum Affen' zu Worms informieren lassen. Doch hätten ihre Junker [Philipp und Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg] vor etlichenn Jahre durch Satzung verboten, daß jemand von ihren Untertanen ohne ihr Wissen Darlehen bei Juden aufnehmen dürfe. Auch Wolf habe diese Satzung beschworen. Da er diesen seinen Eid nicht eingehalten habe, habe er nun seine Güter verwirkt, die auf Klage der gen. Junker diesen durch Urteil und Recht zugesprochen worden seien.
Formal description
Formal description
Pap.; Entwurf
Descriptors
Descriptors
Abenheim:Schultheiß
Abenheim:Schöffen
Worms, Stadt:Stettmeister
Worms, Stadt:Bürgermeister
Worms, Stadt:Rat
Abenheim:Einwohner:Lauer, Wolf
Lauer, Wolf, aus Abenheim
Worms, Stadt:Juden:Jakob 'Zum Affen', Judenbischof
Jakob 'Zum Affen', Jude zu Worms, Judenbischof
Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Familie:Philipp V.
Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Familie:Wolf IV.
Schuldenregulierung
Darlehensverbot
Güterverwirkung
Urteil
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Show details page |