2856 (in)
Complete identifier
HStAD, A 14, 2856 (in)
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
Nürnberg 1543 April 7
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
König Ferdinand I. bekundet, daß ihm Pfalzgraf Ruprecht sowie als Vormund Pfalzgraf Wolfgang berichtet haben, daß die Juden und Jüdinnen ihres Fürstentums trotz entgegenstehender Reichsordnungen und trotz dahingehender Mandate wucherliche Verträge abschlössen. Er hat aufgrund dieses Vorbringens festgesetzt, daß kein Jude mit pfalzgräflichen Untertanen und Hintersassen wucherliche Pfandgeschäfte ohne Wissen der Obrigkeit abschließen darf. Keiner der Untertanen soll von Juden deswegen vor dem Hofgericht Rottweil oder vor anderen fremden Gerichten verklagt werden dürfen. Das vereinbarte Kapital nebst Zinsen soll stattdessen verwirkt sein. Eventuell dennoch ergehende Ladungen sollen ungültig sein. Er gebietet außerdem anstatt des Kaisers [Karl V.] allen Ständen des Reiches, sich daran zu halten.
Formal description
Formal description
Pap.; Reproduktion
Descriptors
Descriptors
Nürnberg
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Ferdinand I.
Pfalzgrafschaft bei Rhein:Kurfürsten:Ruprecht I.
Pfalzgrafschaft bei Rhein:Pfalzgrafen:Wolfgang
Pfalzgrafschaft bei Rhein:Juden
Rottweil:Hofgericht
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Karl V.
Reichsordnung
Wuchervertrag
Gerichtsstand
Hofgericht
Ladung
Mandat
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Kopie | Show details page |