2856 (in)

Vollständige Signatur

HStAD, A 14, 2856 (in)

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Nürnberg 1543 April 7

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
König Ferdinand I. bekundet, daß ihm Pfalzgraf Ruprecht sowie als Vormund Pfalzgraf Wolfgang berichtet haben, daß die Juden und Jüdinnen ihres Fürstentums trotz entgegenstehender Reichsordnungen und trotz dahingehender Mandate wucherliche Verträge abschlössen. Er hat aufgrund dieses Vorbringens festgesetzt, daß kein Jude mit pfalzgräflichen Untertanen und Hintersassen wucherliche Pfandgeschäfte ohne Wissen der Obrigkeit abschließen darf. Keiner der Untertanen soll von Juden deswegen vor dem Hofgericht Rottweil oder vor anderen fremden Gerichten verklagt werden dürfen. Das vereinbarte Kapital nebst Zinsen soll stattdessen verwirkt sein. Eventuell dennoch ergehende Ladungen sollen ungültig sein. Er gebietet außerdem anstatt des Kaisers [Karl V.] allen Ständen des Reiches, sich daran zu halten.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pap.; Reproduktion
Deskriptoren Deskriptoren
Nürnberg
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Ferdinand I.
Pfalzgrafschaft bei Rhein:Kurfürsten:Ruprecht I.
Pfalzgrafschaft bei Rhein:Pfalzgrafen:Wolfgang
Pfalzgrafschaft bei Rhein:Juden
Rottweil:Hofgericht
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Karl V.
Reichsordnung
Wuchervertrag
Gerichtsstand
Hofgericht
Ladung
Mandat

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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