585

Complete identifier

HStAM, Urk. 14, 585

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1671 August 01
Former identifier Former identifier
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Printzen zu Hessen Philipsthal, Nr. 1
A I u, Landgraf von Hessen-Philippsthal sub dato

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
1.) Da der 1586 Belehnte im Dorf Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.], wo zuvor kein adliger Ansitz errichtet worden war, eine ansehnliche Behausung aus Steinen [Steinstock, heute Schloss Augustenau] mit einem Aufwand von mehr als 7.000 Gulden gebaut hatte, sollen bei einem etwaigen Aussterben der von Wersabe im Mannesstamm den Töchtern oder deren Leibserben die 7.000 Gulden ausgezahlt werden, bevor sie das Lehen zurückgeben; 2.) künftig sollen die [Untertanen] von Herleshausen nicht anders mit Steuern belastet werden, als die gemeine Ritterschaft des Fürstentums Hessen an Steuern gebilligt hat oder damit belastet wird; 3.) die Kollatur und Präsentation des Pfarrers und des Schuldieners zu Herleshausen; 4.) die früher von einzelnen Ländereien zu Herleshausen in das landgräfliche Dorf Wommen zu entrichtenden 14 Viertel und vier Metzen Frucht partim bleiben ab 1586 Juli 16 beim Lehen Herleshausen und werden an die männlichen Erben des 1586 Belehnten verliehen.
Sealer Sealer
Anton von Wersabe
Formal description Formal description
Lehnsrevers

Information / Notes


Additional information Additional information
Belehnte/r: Anton von Wersabe, Sohn des verstorbenen Hermann von Wersabe

Representations

Type Name Access Information Action
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