12430

Complete identifier

HStAM, Urk. 14, 12430

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1612 März 18
Former identifier Former identifier
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Spiegele zum Desenberg, Nr. 5
A I u, Spiegel zum Desenberge sub dato

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
1.) Zwei Hufen arthaftiges Land zu Helmarshausen [Stadtteil von Bad Karlshafen, Lkr. Kassel]; 2.) 18 Acker Wiesen und eine Hutweide, frei von allen Zinsen, Zehnten, Dienstgeldern und anderen Beschwerungen, als Mannlehen. Diese Lehen erhält der 1600 Belehnte, nachdem ihm 1593 die genannten Stücke mit dem dazu gehörenden Meierhof, genannt der große Meierhof, dergestalt erblich überlassen waren, dass er dem Landgrafen jährlich den darauf stehenden Zins, nämlich zwölf Viertel und 13 Metzen Korn und 15 Viertel Hafer mit dem Zehnten und zwölf Albus Dienstgeld ausrichten sollte, auch ihm 300 Gulden Gnadengeld aus dem Amt Helmarshausen mit 15 Gulden jährlicher Pension bis zur Wiedereinlösung der 300 Gulden zu verzinsen, verschrieben worden waren. Diese Verschreibung von 1593 hatte der 1600 Belehnte im Jahr 1600 zurückgegeben. Davon waren das bisher dazu gehörende Haus und die Hofreite, die in der Stadt Helmarshausen liegen, ausgenommen. Dazu gehört aber die Verpflichtung, für die Befreiung vom kleinen Gänse- und Ferkelzehnt für die Stadt Helmarshausen einen Ochsen und einen Bären zu halten.
Sealer Sealer
Burkhard von Weiters, Friedrich von Weiters
Formal description Formal description
Lehnsrevers

Information / Notes


Additional information Additional information
Belehnte/r: Burkhard und Friedrich von Weiters, Söhne des verstorbenen Burkhard von Weiters

Representations

Type Name Access Information Action
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