Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 14095

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1532 September 29
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Weiters, Nr. 6
A I u, von Weiters sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Gleimenhain [Stadtteil von Kirtorf, Vogelsbergkr.], früher ein Dorf und eine Dorfmark bei Neustadt [Neustadt (Hessen), Stadt, Lkr. Marburg-Biedenkopf], das ehemals der verstorbene Graf Ludwig von Ziegenhain mit allem Zubehör, allen Rechten, Obrig- und Gerechtigkeiten dem Kloster Haina zugewandt hatte, als Mannlehen. Von diesem hatte der verstorbene Hans von Dörnberg Gleimenhain für 100 Gulden auf Lebenszeit gekauft. Nach dessen Tod fiel es an Haina und die Grafschaft Ziegenhain zurück. Es wurde dann zu einer Wüstung und blieb eine zeitlang unbebaut liegen, bis es der Landgraf von Hessen, damit das Dorf wieder bebaut würde, an Johann Steuber und dessen Sohn Florin verliehen hatte, nach deren Tod es wieder heimgefallen ist. Die Belehnung erfolgt, damit die 1532 Belehnten auch ihre Töchter und Schwestern, die in Klöstern gewesen waren und von denen zwei noch nicht verheiratet sind, besser ausstatten können.
Siegler Siegler
Caspar von Weiters
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Caspar und Jost von Weiters, Vater und Sohn

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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