14006
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 14, 14006
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1767 Juni 20
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A I u, Wedekind sub dato
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
1.) Das Dorf Gospiteroda [Ortsteil der Landgem. Georgenthal, Lkr. Gotha] mit den Gerichten, Diensten, Zinsen, Waidwerk, Jagden, Triften, Lehnwaren, Ein- und Abzugsgeldern, allem Recht und allen Gerechtigkeiten in Dorf, Feld und Flur zu Gospiteroda; 2.) das freie Rittergut zu Gospiteroda mit dem Wohnhaus, der Schäferei und den dazu gehörenden Gebäuden mit ihrem ganzen Umfang und großem Garten dahinter; 3.) zehn große Hufen Land; 4.) 31 Acker Grummet und 25,25 Acker Dürre; 5.) 16 Acker Teichwiesen; 6.) freie Malz-, Brau- und Schankhäuser mit den ganzen Umfang und der Tranksteuerfreiheit und allem anderen Zubehör, wie sie ehemals die verstorbenen Grafen von Gleichen, Spielberg und Pyrmont von Hersfeld als Mannlehen gehabt hatten, die sie weiter an ihren Rat und Kanzler Dr. Markus Pein verafterlehnt hatten. Die Lehen waren später nach dem Anfall von Hersfeld an Hessen und nach dem Abgang des gräflichen Hauses von Gleichen dem in dem Lehen befundenen Peinischen Schwiegersohn Johann Georg Spielhaus und dessen Stiefsohn Johann Andreas Kronberg verliehen worden. Von diesen gelangten sie mit Zustimmung des Lehnsherrn an den sachsen-gothaischen Kammerrat Johann Breithaupt und in eventum an dessen Bruder, den sachsen-eisenachischen Kammersekretär David Breithaupt und deren männliche Nachkommen. Später wurden die Lehen von den Brüdern Johann Georg und Johann Friedrich Breithaupt mit Zustimmung des Landgrafen von Hessen und Verwilligung ihres in der eventualen Mitbelehnung gestandenen Vetters Christoph Philipp Breithaupt an den sachsen-gothaischen Obersteuerkommissar Johann Thun übergeben. Nach dessen Tod waren seine Söhne Christian Heinrich und Ludwig Gottfried Thun belehnt worden, von denen die Lehen mit Zustimmung des Lehnsherrn an den sachsen-gothaischen Amtmann Karl von Heppe und von diesem mit Zustimmung des Lehnsherrn an Dr. Ernst Christoph Wolff und weiter von dessen Witwe und ältestem Sohn Ernst Heinrich Wolff und seinen minderjährigen Brüdern mit Zustimmung des Lehnsherrn an die Grafen von Hohenlohe, langenburgische Linie, gekommen waren. Von Letzteren gelangten die Lehen schließlich an die 1767 Belehnten. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Siegler
Siegler
Friedrich Gottlob Wedekind
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Belehnte/r: Friedrich Gottlob Wedekind, fürstlich schwarzburgischer Rat und Amtmann zu Mühlhausen, desgleichen seine Brüder, der herzoglich hildburghausische Kommissionsrat zu Keula, Friedrich Wilhelm Wedekind, und der fürstlich schwarzburgische Amtsverweser Karl Wedekind, dann in eventum ihre Mitbelehnten, der herzoglich gothaische Hofrat Georg Heinrich Hesse und der Rat und Regierungssekretär zu Gotha, Christian Friedrich Brückner
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |