Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 11929

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1729 September 20
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I u, Schott sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Eine halbe Hufe Land zu Oberhaldessen [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Grebenstein, Lkr. Kassel], wie sie ehemals die Vercke zu Immenhausen und nach deren Aussterben der Groß- bzw. Urgroßvater der 1729 Belehnten, Franz Schott, Schultheiß zu Grebenstein und Immenhausen, als Lehen gehabt hat, als Mannlehen, nämlich: ein Sommerfeld, wie es im Jahr 1685 gewesen ist, wovon anderthalb Morgen an zwei Stücken auf der alten Wiese am Land des Johann Pfutzbach, Opfermanns zu Udenhausen, liegen, mit einem davor gelegenen Trieschenplatz, wovon ungefähr ein Morgen zu einer Wiese gebraucht wird; ein halber Morgen (Strote) am Lehnland des Joachim Henning und des Hartmann Brendel; ein Morgen an der Holtzer Höhe zwischen Brendels Land und dem Land der Erben des verstorbenen Magister Franz Wetzel; anderthalb Morgen an der Holtzer Höhe am Land des Hans Schmidt; ein Achtel an der Holtzer Höhe am Land des Bürgermeisters Eckemann und des Brendel; fünf Viertel Morgen unter der Holtzer Höhe am Land des Philipp Giebel und des Johann Hüter; drei Viertel Morgen an der Holtzer Höhe unter dem Diebesweg, die eine Anwand sind; drei Viertel Morgen durch den Udenhäuser Pfad am Land der Hordellmann; drei Viertel Morgen durch den Udenhäuser Pfad neben einem Plock, die eine Anwand sind und auf das Dienstland des Hofmann stoßen; drei Viertel Morgen durch den Udenhäuser Pfad, die an das vorherige land und den Diebesweg am Land des Heinrich Hencke grenzen; ein halber Morgen in der Heide; im Brachfeld des genannten Jahres ein halber Morgen in der Heide; drei Viertel Morgen diesseits der Lande; fünf Viertel Morgen zu Oberhaldessen (Obernholtzen) beim Weidenbaum am Land des Jost Kersting; drei Viertel Morgen durch den Oberhaldessener Weg (Oberholtzer Weg) zwischen dem Land des Caspar Thöne und des Grebe zu Udenhausen; ein Viertel Morgen bei Boden Wiese am Land des Bürgermeisters Eckmann und des Johann Erdbeck; ein Morgen auf dem (Leinlachen) am Land des Brendel; drei Viertel Morgen über (Lohlenbreyde), die ebenso eine Anwand sind; in dem besamten Winterfeld aber anderthalb Morgen an zwei Stücken zu Oberhaldessen (Obernholtzen) in dem Holtzer Grund; anderthalb Morgen, die in einer Weglänge auf die Trift an den Besitz des Georg Gude stoßen; drei Viertel Morgen gegenüber dem vorherigen, das ist eine Splitte und ein Anwand; insgesamt sind es 18 Morgen und drei Achtel.
Siegler Siegler
Dr. Franz Schott
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Johann Erich Schott, Metropolitan zu Ziegenhain, Sohn des verstorbenen Dr. Johann Heinrich Schott, hessischen Regierungsrats, und seine Vettern Dr. Franz Schott und Johann Heinrich Schott, Söhne des verstorbenen Franz Schott, Johann Heinrich Schott, Sohn des verstorbenen Lic. NN Schott.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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