Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 11780

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1569 Januar 11
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Scholley, Nr. 1
A I u, von Scholley sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Eine Hälfte, die von Johann von Hebel heimgefallen war, und noch ein Viertel, das bis 1540 dem Landgrafen von Hessen zugestanden hatte, an dem Dorf Malsfeld [Gem., Schwalm-Eder-Kr.] mit Zubehör, Obrigkeit, Freiheit und Herrlichkeit als Mannlehen, mit der Berechtigung, 300 Gulden am Haus zu Malsfeld zu verbauen. Nach dem Aussterben des Mannstammes des 1527 Belehnten sollen die 300 Gulden seinen Erben wieder ausgezahlt werden. Die weibliche Linie soll erst nach dem Erlöschen des Mannesstammes das Lehen erhalten. Sollte der 1569 Belehnte nach seinem Tod keine Söhne oder Töchter hinterlassen, sollen seine Schwestern und ihre Erben die Lehnsnachfolge antreten. Die Mutter des 1550 Belehnten, Gertrud, soll die Leibzucht an dem Lehen haben.
Siegler Siegler
Georg von Scholley
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Georg von Scholley, hessischer Kämmerer, und seine Söhne und Töchter

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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