Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 11781

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1583 April 10
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Scholley, Nr. 1
A I u, von Scholley sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
1.) Eine Hälfte an dem Dorf Malsfeld [Gem., Schwalm-Eder-Kr.], die von Johann von Hebel heimgefallen war; 2.) ein Viertel an dem Dorf Malsfeld, das bis 1540 dem Landgrafen von Hessen zugestanden hatte; 3.) der Anteil an dem an dem Dorf Malsfeld, der bis 1583 Hans von Falkenberg zustand, den Georg von Scholley diesem nach einem langwierigen Streit durch einen Vertrag abgekauft hatte; 4.) ein Pfund Geld im Dorf Malsfeld; 5.) eine freie Schäferei und Trift im Dorf Malsfeld mit Zubehör, Obrigkeit, Freiheit und Herrlichkeit, als Erblehen. Dazu gehört die Berechtigung, 300 Gulden am Haus zu Malsfeld zu verbauen, die nach dem Aussterben des Mannstammes der von Scholley den Erben wieder ausgezahlt werden sollen. Die weibliche Linie soll erst nach dem Erlöschen des Mannesstammes die Lehen erhalten. Sollte der 1583 Belehnte nach seinem Tod keine Söhne oder Töchter hinterlassen, sollen seine Schwestern und ihre Erben die Lehnsnachfolge antreten. Die Ehefrau des 1583 Belehnten, Sbylla, geborene von Knoblauch, soll die Leibzucht an den Lehen haben.
Siegler Siegler
Georg von Scholley
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Georg von Scholley, Oberster Befehlshaber der Stadt und Festung Kassel sowie Rat, und seine Söhne und Töchter

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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