5722
Complete identifier
HStAM, Urk. 14, 5722
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1690 März 04
Former identifier
Former identifier
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Goertz, Grafen und Freyherren von Schlitz genandt, Nr. 6
A I u, von Görtz sub dato
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Das Postregal für alle reitende und fahrende Post in den hessen-kasselischen Landen auf Lebenszeit des Belehnten als neues Mannlehen. Der Belehnte hat das Postwesen auf eigene Kosten zu betreiben. Die Einnahmen stehen dem Belehnten zu. Die Briefe des Landgrafen von Hessen und seiner Geheimen Räte und Regierungsräte sind aber unentgeltlich zu befördern. Der Belehnte darf in der Wahrnehmung des Postregals nicht behindert werden und wird gegebenenfalls vom Landgrafen von Hessen und seinen Beamten gegen (turbatores) unterstützt, auch unter Beschlagnahme von Pferden und Briefen. Der Landgraf von Hessen behält sich vor, das Postregal nach dem Tod des Lehnsnehmers wieder einzuziehen.
Sealer
Sealer
Johann Freiherr von Schlitz genannt von Görtz, hessen-kasselischer Geheimer Rat und Kriegsrat, auch Kammerpräsident
Formal description
Formal description
Lehnsrevers
Information / Notes
Additional information
Additional information
Belehnte/r: Johann Freiherr von Schlitz genannt von Görtz, hessen-kasselischer Geheimer Rat und Kriegsrat, auch Kammerpräsident
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |