8789

Complete identifier

HStAM, Urk. 14, 8789

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1593 März 22
Former identifier Former identifier
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Meisebug, Nr. 2
A I u, von Meysebug sub dato

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Wilhelm Meisenbug der Ältere, ehemals kurpfälzischer Stabhalter (Stebler), nunmehr kurpfälzischer Hausdiener, wohnhaft zu Eberbach am Neckar, bekennt, dass nach dem Tod des Landgrafen Wilhelm von Hessen das Dorf oder Flecken Retterode [Stadtteil von Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kr.] mit Gericht und Recht und allem Zubehör, das er mit seinen Vettern Leo, Georg und Wilhelm Meisenburg dem Jüngeren von den Landgrafen von Hessen zu Lehen trägt, erneut zu Lehen empfangen werden muss. Da er aufgrund seiner täglichen Geschäfte für seinen Herren und auch wegen seines hohen Alters nicht persönlich zum Lehnsempfang erscheinen kann, bevollmächtigt er seinen Vetter Johann Meisenbug zum Lehnsempfang.
Sealer Sealer
Wilhelm Meisenbug der Ältere
Formal description Formal description
Vollmacht zum Lehnsempfang

Information / Notes


Additional information Additional information
Für den Namen des Bevollmächtigten waren zunächst nur drei Stellen im Text frei gelassen worden. Der Name wurde erst nachträglich, vielleicht kurz vor dem Lehnsempfang, von einem anderen Schreiber bzw. dem Bevollmächtigten selbst ergänzt.

Representations

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