543
Complete identifier
HStAM, Urk. 14, 543
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1821 Oktober 04
Former identifier
Former identifier
A I u, Landgraf von Hessen-Rumpenheim sub dato
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel bei seinem Tod im Jahr 1796 heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) ein Teil der Burg Bürgeln [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) der vierte Teil des Gerichts Schönstadt [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 3.) die Vogtei zu Schönstadt; 4.) zwei Pfund Geld, die die Gemeinde Bürgeln von den Anstreichen bei der alten Specken gibt. Die Lehen waren aufgrund einer Exspektanz vom 17. September 1796 den Brüdern Wilhelm Karl und Karl, Grafen von Hessenstein, zu Burg- und Mannlehen verliehen worden, wonach aber durch einen zwischen deren Vormündern und den bürgelischen Allodialerben geschlossenen Vergleich vom Jahr 1797 die mit den genannten Lehen bislang besessenen Allodialstücke für eine Abfindungssumme von 8.000 Reichstalern mit den Lehen vereinigt worden sind. Auf Antrag der gräflich hessensteinischen vormundschaftlichen Direktion war die Belehnung aber wieder zurückgezogen und dafür eine Summe von 40.000 Reichstalern zum Ankauf mecklenburgischer Güter an die Direktion gezahlt worden.
Sealer
Sealer
Wilhelm, Prinz von Hessen-Rumpenheim
Formal description
Formal description
Lehnsrevers
Information / Notes
Additional information
Additional information
Belehnte/r: Wilhelm, Prinz von Hessen-Rumpenheim, in eventum dessen Brüder Friedrich Wilhelm, Prinz von Hessen-Rumpenheim, und Georg Karl, Prinz von Hessen-Rumpenheim, für den Fall des Todes des Lehnsinhabers ohne männliche Leibserben
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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