546
Complete identifier
HStAM, Urk. 14, 546
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1803 September 29
Former identifier
Former identifier
A I u, Landgraf von Hessen-Rumpenheim sub dato
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel bei seinem Tod im Jahr 1796 heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) ein Teil der Burg Bürgeln [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) der vierte Teil des Gerichts Schönstadt [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 3.) die Vogtei zu Schönstadt; 4.) zwei Pfund Geld, die die Gemeinde Bürgeln von den Anstreichen bei der alten Specken gibt. Die Lehen waren aufgrund einer Exspektanz vom 17. September 1796 den Brüdern Wilhelm Karl und Karl, Grafen von Hessenstein, zu Burg- und Mannlehen verliehen worden, wonach aber durch einen zwischen deren Vormündern und den bürgelischen Allodialerben geschlossenen Vergleich vom Jahr 1797 die mit den genannten Lehen bislang besessenen Allodialstücke für eine Abfindungssumme von 8.000 Reichstalern mit den Lehen vereinigt worden sind. Auf Antrag der gräflich hessensteinischen vormundschaftlichen Direktion ist die Belehnung aber wieder zurückgezogen und dafür eine Summe von 40.000 Reichstalern zum Ankauf mecklenburgischer Güter an die Direktion gezahlt worden. Die Lehen werden nun (ex nova gratia) an den 1803 Belehnten verliehen.
Sealer
Sealer
Wilhelm Viktor Treusch von Buttlar
Formal description
Formal description
Lehnsrevers
Information / Notes
Additional information
Additional information
Belehnte/r: Friedrich Landgraf von Hessen-Rumpenheim, Bruder des Kurfürsten Wilhelm [I.] von Hessen
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |