Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 11357

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1568 November 23
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I u, Scheffer sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Scheffer, Nr. 7

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
1.) Der Hof zu Hattendorf [Stadtteil von Alsfeld, Vogelsbergkr.] mit allem Zubehör, Holz, Feld, Äcker, Wiesen, Gärten, Zinsen, Gülten, Renten sowie großen und kleinen Zehnten, wie er früher zu Immichenhain [Ortsteil der Gem. Ottrau, Schwalm-Eder-Kr.] gehört hat; 2.) die Zinsen, die in und um das Dorf Hattendorf anfallen, die sich ungefähr auf 20 ständige Gulden und anderthalb gelegentliche Gulden belaufen und auch zu Immichenhain gehört haben; 3.) die Wiesen auf der Schwalm, die bisher zu dem genannten Hof gebraucht worden sind; 4.) der Zehnt daselbst, der jährlich ungefähr 20 Viertel und einen halben (ander) trägt, mit allem Zubehör. Der Hof soll von allen Diensten und Abgaben befreit sein, seien es Atzung, Lager, Schatzung, Folge, Steuer oder Heerzug. Die Käufer, ihre Hofmänner und Besitzer des Hofes erhalten die Erlaubnis, die Schweinemast, Hute und Trift in dem zu Immichenhain gehörenden Gehölz unverhindert betreiben zu dürfen und in eckerreichen Jahren ca. 50 oder 60 Schweine hinein treiben und fett füttern zu dürfen. Des Weiteren erhalten sie die Berechtigung, aus dem genannten Gehölz Bau- und Brennholz für den Hof zu nehmen, sowie die Vergünstigung, auf dem jetzt wüsten und unbebauten Hof einen freien Sitz zu bauen. Daneben wird ihnen die Verpflichtung auferlegt, für den Landgrafen bei etwaigen Streitigkeiten zwischen ihm und den Käufern oder seinen Amtleuten wegen des Gehölzes von dem Gehölz allenfalls ein Sechstel abzuteilen und dem Hof zuzuweisen. Es wird ebenfalls das Recht für den Käufer gewährt, Hühner, Hasen und Vögel auf und um den Hof und das Dorf Hattendorf zu fangen. Die Güter hatte der 1535 Belehnte dem Landgrafen für 1.000 rheinische Goldgulden, die der Landgraf zur Einlösung der verpfändeten Schlösser und Städte Königsberg, Stornfels und Rodheim verwendet hatte, abgekauft, ihm dann wieder zu Lehen aufgetragen und als Erblehen erhalten.
Siegler Siegler
Michael Nusspicker, Vetter der Belehnten
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Christine Feige, Ludwig Feige, Dr. der Rechte und Beisitzer des Hofgerichts zu Hessen, Hans und Heinrich Feige

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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