5538

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 5538

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Revers über die Verpfändung von Ziegenberg an die von Kolmatsch und von Uslar
Dating Dating
1385 November 25
Former identifier Former identifier
A I t 1385 November 25

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Die Brüder Hans und Hermann von Kolmatsch, Ritter, Hildebrand von Uslar und Dietrich sein Sohn, bekunden, dass Landgraf Hermann von Hessen ihnen das Schloss Ziegenberg mit Zubehör für 700 Mark Göttinger Währung verpfändet hat, rückzahlbar jährlich nach vierteljährlicher Kündigung zwischen St. Martin und Weihnachten. Das Schloss soll dem Landgrafen jederzeit offen stehen. Im Fall eines Krieges mit Herzog Otto [dem Quaden] von Braunschweig sollen die Pfandbesitzer dem Herzog helfen dürfen ohne Verletzung ihres Treueeides, jedoch sollen sie vom Schloss Ziegenberg aus dem Landgrafen keinen Schaden zufügen, vielmehr das Schloss getreulich bewahren. Wenn der Landgraf zur Führung des Krieges seine Amtleute und Diener auf das Schloss legt, sollen diese die Pfandinhaber und deren Gesinde beköstigen, nach Beendigung des Krieges aber sollen die Amtleute etc. ihnen das Schloss wieder einräumen. Geht das Schloss im Krieg verloren, sollen die landgräflichen Leute sich nicht vor Wiedergewinnung desselben oder vor Rückzahlung des Pfandschillings sühnen.
Formal description Formal description
Beglaubigte Abschrift (des stark beschädigten Originals) vom 10. September 1751, Papier.

Representations

Type Name Access Information Action
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