5181

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 5181

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Zustimmung des Landgrafen Heinrich von Hessen zum Verkauf der Hälfte der Bockenmühle bei Witzenhausen [Urkunde fehlt am Bestand]
Dating Dating
1374 April 21
Former identifier Former identifier
A I t 1374 April 21

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Landgraf Heinrich von Hessen gibt seine Zustimmung, dass der Priester Kurt Kaiser (Keysir) und weitere genannte Genossen [vgl. auch Urk. 44 Nr. 32] die Hälfte der Bockenmühle bei Witzenhausen, gelegen vor dem Walburger Tor an der Gelster, an die Meister des Wollweberhandwerks in Witzenhausen verkaufen. Es ist ein jährlicher Zins von einer halben Mark Geldes Witzenhausener Währung zu zahlen. Die Käufer erhalten vom Landgrafen die Zusicherung, dass ihnen Holz zum Bau und Unterhalt der Mühle aus den herrschaftlichen Waldungen geliefert wird. [Urkunde fehlt am Bestand]
Formal description Formal description
[Ausfertigung.]

Information / Notes


Additional information Additional information
Urkunde fehlt am Bestand.
Anmerkung im Repertorium: Die Urkunde wurde am 12. März 1785 von G. H. Heinemann, Postmeister in Witzenhausen, dem Kriegsrat Geschwind ausgehändigt, damit dieser sie Landgraf Friedrich [II.] von Hessen zeigen konnte [vgl. hierzu auch Urk. 44 Nr. 215]. Der Kriegsrat Gschwind hat die Urkunde danach dem Hofarchiv zur Aufbewahrung übergeben. Dem Eigentümer der Urkunde wurde eine beglaubigte Abschrift übergeben. Die Bockenmühle soll laut des Eintrages im Repertorium nun (nunmehro) in eine Ölmühle umgewandelt worden sein.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page