4450

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 4450

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Bestätigung von Privilegien der Stadt Sontra
Dating Dating
1368 September 08
Former identifier Former identifier
A I t 1368 September 8

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Landgraf Heinrich von Hessen verleiht Sontra das Privileg, dass zu Zeiten ihres Wochenmarktes von Mittwoch Nachmittag bis Donnerstag Abend keiner einen anderen wegen Schulden verklagen soll, es sei denn, die Beklagten kämen von auswärts. Des weiteren gewährt er ihnen das Privileg, Sendes fry zu sein, wie andere hessische Städte auch. Stellen die Bürger von Sontra neue Gebote auf, die dem Landgrafen nützen, wird er sie bestätigen. Bußzahlungen, die auf Grund der neuen Gebote anfallen, sollen zwischen ihm und der Stadt geteilt werden. Kommt es auf dem Schloss in Sontra zu Auseinandersetzungen während der Abwesenheit des Amtmanns, kann ein Schöffe diesen Streit schlichten. Desweiteren teilt er Einnahmen aus hoisten bruche mit der Stadt. Sind sich die Schöffen der Stadt in einem Urteil uneins sollen sie sich an das Gericht in Eschwege wenden. Siegel des Ausstellers.
Formal description Formal description
Abschrift, Papier.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page