3026

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 3026

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Revers über die Verpfändung der Liebenau an die von Pappenheim
Dating Dating
1483 Mai 20
Former identifier Former identifier
A I t 1483 Mai 21

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Die Vettern und Brüder Burkhard, Herbold und Friedrich von Pappenheim bekunden, dass sie mit Landgraf Wilhelm dem Älteren von Hessen wegen Burg und Stadt Liebenau und einiger Forderungen folgende Übereinkunft getroffen haben: Landgraf Wilhelm der Ältere überträgt zugleich im Namen seines Bruders Landgraf Wilhelm dem Mittleren den Genannten den Teil an Liebenau amtsweise, den zuvor die von Pappenheim vom Bistum Paderborn laut Verschreibung innehatten, und zwar solange, bis er ihnen 5.000 Gulden auszahlt. Sie sollen das Amt versehen, die armen Leute des Amts bei altem Herkommen belassen und nicht darüber hinaus beschweren. Wenn die von Pappenheim sterben, ohne männliche Lehnserben zu hinterlassen, dann können die Landgrafen den genannten Teil an Liebenau von ihren Töchtern mit 3.000 Gulden einlösen. Zum Austrag künftiger Zwistigkeiten der von Pappenheim mit den Landgrafen wird das Verfahren geregelt. Sobald die Söhne der von Pappenheim mündig werden, das heißt zwölf Jahre alt sind, sollen sie diese Übereinkunft genau so beschwören, wie es die Aussteller getan haben. Siegel der Aussteller.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, 3 Siegel.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page