3028

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 3028

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Burgfrieden zwischen den von Pappenheim und den Landgrafen über Liebenau
Dating Dating
1483 Juli 07
Former identifier Former identifier
A I t 1483 Juli 7

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Die Vettern und Brüder Burkhard, Herbold und Friedrich von Pappenheim schließen mit Landgraf Wilhelm dem Älteren und dessen Bruder Wilhelm von Hessen einen erblichen Burgfrieden über Schloss und Stadt Liebenau, der solange gelten soll, wie die von Pappenheim einen Teil an Liebenau amtsweise innehaben. Die Grenzen des Burgfriedens werden umschrieben. Wird der Burgfrieden verletzt, dann soll das durch ein Schiedsgericht erledigt werden, zu dem die von Pappenheim zwei ihrer Freunde und die Landgrafen zwei ihrer Räte entsenden sollen. Wenn die Pappenheimischen Lehnserben mündig, d.h. 12 Jahre alt geworden sind, sollen sie diesen Burgfrieden beschwören.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page