3028
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 13, 3028
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Burgfrieden zwischen den von Pappenheim und den Landgrafen über Liebenau
Datierung
Datierung
1483 Juli 07
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A I t 1483 Juli 7
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Die Vettern und Brüder Burkhard, Herbold und Friedrich von Pappenheim schließen mit Landgraf Wilhelm dem Älteren und dessen Bruder Wilhelm von Hessen einen erblichen Burgfrieden über Schloss und Stadt Liebenau, der solange gelten soll, wie die von Pappenheim einen Teil an Liebenau amtsweise innehaben. Die Grenzen des Burgfriedens werden umschrieben. Wird der Burgfrieden verletzt, dann soll das durch ein Schiedsgericht erledigt werden, zu dem die von Pappenheim zwei ihrer Freunde und die Landgrafen zwei ihrer Räte entsenden sollen. Wenn die Pappenheimischen Lehnserben mündig, d.h. 12 Jahre alt geworden sind, sollen sie diesen Burgfrieden beschwören.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |