868

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 868

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Verleihung des Braurechts an die Stadt Kassel
Dating Dating
1395 November 30
Former identifier Former identifier
A I t 1395 November 30

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Revers der Stadt Kassel für Landgraf Hermann von Hessen über das Recht, Bier zu brauen, zu schenken und zu verkaufen, auch den Preis dafür nach Belieben, jedoch ohne Nachteil für den landgräflichen Bierkauf in der Stadt, zu setzen. Nur Ansässige sollen Bier daselbst schenken; fremde Biere, außer zum eigenen Verbrauch, nicht eingeführt werden. Für sich selbst bedingt der Landgraf, dass ihm bzw. den in seinem Auftrage kommenden Amtleuten von den Bürgern soviel Bier, als er braucht, das Fuder für drei Pfund hessische Pfennige, verkauft werde. Für dieses Privileg sowie wegen Vergehungen, die ein Teil der Bürger sich gegen ihn hat zu schulden kommen lassen, hat die Stadt dem Landgrafen ein Geschenk von 2.500 Gulden verehrt.
Formal description Formal description
Beglaubigte Abschrift vom 27. August 1768, Papier.

Representations

Type Name Access Information Action
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